Wer benötigt eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Jeder Gebäudebesitzer weiß: Schäden infolge von Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel können kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Verzichtet der gewerbetreibende Hauseigentümer auf die Ge­bäude­ver­si­che­rung, muss er die entstandenen Kosten im Schadensfall selbst tragen. Um die betriebliche Existenz nicht aufgrund eines mangelnden Versicherungsschutzes aufs Spiel zu setzen, gehört die Ge­bäude­ver­si­che­rung daher in das Versicherungsportfolio eines jeden Hausbesitzers. Die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung richtet sich jedoch ausschließlich an betrieblich genutzte Gebäude. Hier wird unterschieden zwischen rein gewerblich genutzten Immobilien und Gebäuden, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden.

Rein gewerblich genutzte Gebäude

Gebäude, die zu ausschließlich unternehmerischen Zwecken genutzt werden, sollten durch eine gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung abgesichert werden. Um ein rein betrieblich genutztes Gebäude handelt es sich immer dann, wenn die gesamte Fläche der Immobilie im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit genutzt wird. Dabei kann es sich sowohl um Büroräume, Lagerhallen, Verkaufsfläche als auch Arztpraxen oder Werkstätten handeln.

Gemischt genutzte Immobilien

Auch für gemischt genutzte Immobilien, die zu mindestens 50% gewerblich genutzt werden, können über eine gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung abgesichert werden. Im Gegensatz zu rein gewerblich benutzten Gebäuden wird die Immobilie hier teilweise auch zu privaten Zwecken genutzt, beispielsweise als Wohnhaus.

Aber Vorsicht: Werden nicht mindestens 50% der Fläche gewerblich genutzt, muss eine private anstelle einer gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung abgeschlossen werden.

Welche Risiken deckt die betriebliche Ge­bäude­ver­si­che­rung ab?

Wird ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht, deckt die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung alle anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungs­summe ab. Abhängig von Tarif und Versicherer, können neben den oben genannten Gefahren auch weitere Risiken abgedeckt oder auf Wunsch mit eingeschlossen werden. Hierzu zählen beispielsweise Elementarschäden oder eine Glasversicherung. Durch die Versicherung abgesichert sind neben dem Firmengebäude in der Regel auch Einbauten wie Heizungen oder sanitäre Installationen.

Feuer (Brand, Explosion, Blitzschlag)

Explosionen, Brände und Blitzschläge sind oft unvorhersehbar und für gewöhnlich mit fatalen Schäden verbunden. Neben den Wiederinstandsetzungskosten, kommt die betriebliche Ge­bäude­ver­si­che­rung auch für Folgeschäden, aufgrund des Löschwassers sowie für Aufräumungs- und Abbrucharbeiten auf.

Sturm und Hagel

Zieht ein Sturm auf, kann es leicht zu Beschädigungen am Dach oder am Gebäude selbst kommen. Die Kosten infolge eines Sturms werden von der gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt. Für Schäden an Fenstern und anderen Glasoberflächen muss jedoch eine Glasversicherung werden.

Leitungswasser

Kommt eine Leitungswasserleitung zu Schaden, kann das austretende Leitungswasser nicht nur zu massiven Schäden am Geschäftsinhalt (die Kosten werden hier von einer Inhaltsversicherung), sondern auch am Gebäude selbst führen. Die Ge­bäude­ver­si­che­rung übernimmt den Schaden.

 

Ergänzende Leistungen der Ge­bäude­ver­si­che­rung

So individuell wie das Unternehmen und das zu ver­sichernde Gebäude, so individuell sind auch die anfallenden Risiken. Aus diesem Grund deckt die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung in der Regel nur die Grundrisiken Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm ab. Durch Zusatzleistungen lässt sich dieser Schutz jedoch bei den meisten Versicherern nach Bedarf erweitern. Untenstehend werden die wichtigsten Erweiterungen der gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung aufgeführt.

 

Elementarschäden

Überschwemmungen, witterungsbedingter Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Hochwasser und Erdbeben – bei all diesen Risiken handelt es sich um Elementarschäden, welche nicht im standardmäßigen Leistungsumfang der Ge­bäude­ver­si­che­rung enthalten sind. Unternehmern, welche ihren Betriebsstandort in einem von Naturkatastrophen besonders gefährdeten Gebiet haben, wird es empfohlen, Elementarschäden zusätzlich in ihrer Police zu inkludieren. Dieser Zusatzbaustein deckt anfallende Kosten, wie zum Beispiel Wiederinstandsetzungskosten oder Abbruch- und Aufräumungsarbeiten, die in Folge eines Elementarschadens aufkommen.

Glasversicherung

Ganz gleich ob normales Fenster oder großes Glasschaufenster – die standardmäßige Deckung der Ge­bäude­ver­si­che­rung ohne eine integrierte Glasversicherung übernimmt nicht die Kosten eines Glasbruchs. Sinnvoll ist eine Glasbruchversicherung gerade für Gebäude mit großen verglasten Flächen, wie zum Beispiel Schaufenster oder weitflächige Glasfassaden. Hier gilt sie eher als unverzichtbar. Aber auch für Unternehmer, welche die Kosten eines Glasbruchs im Schadensfall nicht selbst tragen können oder wollen, empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz der Ge­bäude­ver­si­che­rung mithilfe eines optionalen Zusatzbausteins um eine Glasversicherung zu

Weitere Zusatzleistungen

Neben der eigentlichen Schadenssumme für den Wideraufbau oder für die Beseitigung des Schadens, sind etliche weitere Kosten automatisch mit abgesichert u.a.

  • Aufräum-, Abbruch- und Absperrkosten, bewegungs- und Schutzkosten, Feuerlöschkosten
  • Isolierungskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Bruchschäden an Ableitungs- und Zuleitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
  • Bruchschäden an Ableitungs- und Zuleitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes (gilt zu prüfen, da nicht immer mitversichert)

Schäden an der Fassade, dem Dach und allen im Gebäude fest angebrachten Gegenständenergänzen.

 

Was macht die Kosten einer gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung aus?

Die Höhe der Prämie einer gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung hängt, neben dem Versicherer und den abzusichernden Risiken, auch von diversen tariflichen Optionen ab. Einer der Hauptfaktoren bei der Prämienbildung ist der Wert des zu ver­sichernden Gebäudes. Ein wertvolles Gebäude muss höher abgesichert werden. Dies steigert die zu zahlende Prämie. Ein weiterer Kostenfaktor ist der Gebäudestandpunkt. Ist der Betriebsstandpunkt besonders risikobehaftet, beispielsweise durch häufige Naturkatastrophen oder hohe Einbruchraten, erhöht dies ebenfalls die Prämienhöhe. Unterschiedliche Versicherer fordern unterschiedliche Prämien. Erfüllt das Unternehmen bestimmte, vom Versicherer gesetzte, Voraussetzungen, wie beispielsweise Sicherheitsvorkehrungen, kann es Rabatte geben.

Aber auch grundsätzliche Tarifoptionen können einen großen Einfluss auf den Preis der gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung haben. Die wichtigsten Einflussfaktoren werden im Folgenden aufgezeigt:

Deckungs­summe (Versicherungssumme): Versicherungsbüro Lorenz

Die Deckungs­summe bestimmt den Schutzumfang der Versicherung. Je höher die Versicherungssumme, desto höher wird auch die Prämie ausfallen. Es empfiehlt sich in der Regel den geleitenden Neuwert zu ver­sichern. Der ist teurer, sichert aber die Widerherstellung des Gebäudes auch unter Berücksichtigung von Baukosten und behördlichen Auflagen.

Vertragslaufzeit:

Ebenfalls Einfluss auf die Prämienhöhe hat die Vertragslaufzeit. Eine lange Laufzeit verspricht häufig eine niedrigere Prämie.

Versicherungsumfang:

Die Grundabdeckung der betrieblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung sichert nur Schäden in Folge von Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer ab. Weitere Risiken lassen sich jedoch mit Zusatzbausteinen absichern. Zusätzliche Leistungen verursachen allerdings auch zusätzliche Kosten.

Selbstbeteiligung: unabhängiger Ver­sicherungs­makler Hannover und Neustadt

Bei dem Selbst­behalt handelt es sich um den Schadensanteil, welcher der Unternehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat. Dabei mindert eine hohe Selbstbeteiligung die Prämie der Versicherung. Meist rechnet sich eine Selbstbeteiligung, da z.B. Handwerker bestimmte Schäden selber reparieren können. Zudem sind Gebäudeschäden nicht alltäglich im Unternehmen. Die Selbstbeteiligung rechnet sich meist nach 3 – 5 Jahren ohne Schaden.

Zudem können mit auch Gebäude, die bereits in der Vergangenheit einen Schaden hatten mit einer entsprechenden Selbstbeteiligung gut versichert werden. Auf jeden Fall ist eine Selbstbeteiligung mit 10.000€ besser als das komplette Risiko selber zu tragen.  

!!! Prüfung der Wiederherstellungsklausel!!!

Nach einem Totalschaden gibt es immer die Überlegung, ob das Gebäude nicht in einem sinnvoller Grundriss hergestellt werden soll. Doch Obacht! Hier können schnell hohe Kosten entstehen, wenn die Wiederherstellungsklausel nicht beachtet wird. Die Wiederherstellungsklausel ist eine der wichtigsten Klauseln in der Ge­bäude­ver­si­che­rung und wird sehr streng ausgelegt. Sie sollte unbedingt geprüft werden, insbesondere bei älteren Verträgen.

Standard ist (stark vereinfacht): Ver­sicherungs­makler Hannover

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung zahlt nur, wenn das Gebäude in einer gewissen Frist (meist binnen 36 Monate) in „gleicher Art und Zweckbestimmung“ wieder gebaut wird. D.h. sie können aus ein Gewerbegebäude kein Wohnhaus machen. Ohne Wiederaufbau kein Geld. Zudem können Kosten die durch den Umbau des ursprünglichen Grundrisses oder Erweiterungen nicht gedeckt sein. Kurzum meist gilt eine 1:1 Wiederherstellung.

Hier empfiehlt sich dringend vor Baubeginn mit dem Versicherer abzustimmen, da     

Gute bis sehr gute Klausel.

Neben dem Standard bieten einige Versicherer bereits erweiterte Wiederherstellungsklauseln an. Im Markt sind sie eher die Ausnahme, aber wirklich empfehlenswert und die Mehrprämie wert.

  • Mehrkosten abgesichert, wenn „der gleiche Betriebszweck“ vorliegt. Sie können hier den Grundriss anpassen.
  • Einschluss eines „Leistungsupdate“. Verbessert der Versicherer sein Leistungsportfolio, gilt es auch für Altverträge.
  • Einschluss „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“ mit bestimmten Summen. D.h. Sie müssen bis zu bestimmten Summen keine Quotelung der Schadenssumme im Verhältnis zum eigenen Verschulden befürchten.
  • Widerherstellung an einem anderen Ort
  • ab dem 63 Lebensjahr (nach dem Motto – bis das alles wieder steht bin ich in Rente) gar kein Wiederaufbau für die Zahlung notwendig.

Schadensbeispiele

 

Ver­sicherungs­makler Hannover und Umgebung hilft.

Die Bewertung eines Gebwerbegebäudes ist sehr individuell. Aus meiner Sicht helfen hier keine 08/15 Standartbögen. Ein Vor-Ort Termin ist hier unabdingbar. Bei Interesse wenden sie sich einfach an den Juristen unter den Ver­sicherungs­maklern. Ich helfe ihnen gerne weiter.